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Viele Straftaten führen zur MPU Anordnung - Wir helfen Ihnen

wegen  Straftaten  zur  medizinisch  psychologischen  Untersuchung


Die Anordnung zur MPU wegen Straftaten muss nicht unmittelbar mit dem Straßenverkehr im Zusammenhang stehen
,

zudem wurden Sie im Vorfeld für diese Straftat bereits verurteilt. Dennoch müssen Sie zur medizinisch psychologischen Untersuchung.

Von vielen wird diese Anordnung als ungerecht empfunden und zudem nicht verstanden, doch die FeV (Fahrerlaubnis-Verordnung) gibt hierzu Auskunft.

Die Führerscheinbehörde will Ihnen Die Fahreignug erst wieder zusprechen wenn Sie durch ein positives medizinisches Untesuchungsergebnis die Eignungszweifel ausgeräumt haben

Manchmnal ist es als Betroffener schwer zu verstehen warum der Führerschein entzogen würde zumal die Straftat nicht im Zusammenhang mit dem Strassenverkehr gestanden hat.

Oft werden der Führerscheinbehörde Aggressionsstraftaten vom Gericht aus gemeldet bzw. an die selbige weitergeleitet. Die Führerscheinstelle entscheidet dann ob auch Zweifel an der Fahreignung bestehen und ordnet dann zur Überprüfung die medizinisch psychologische Untersuchung an. Doch es gibt auch viele andere Straftaten welche zur Überprüfung der Fahreignung führen obwohl kein Zusammenhang mit dem Strassenverker besteht..

Wenn das so bei Ihnen ist empfehlen wir sich sehr gründlich auf das psychologische Gespräch mit dem Gutachter vorzubereiten.

Erfahrungsgemäß reicht es nicht aus dem Gutachter zu beteuern, keine Straftaten mehr zu begehen. Wir haben Klienten welche sich schämen sich zu offenbaren - wieso, weshalb warum... Nur wenn Sie den Psychologen überzeugend vermitteln können, dass Sie sich mit Ihren Taten gründlich auseinandergesetzt haben und gleichfalls eine glaubhafte tragfähige Strategie entwickelt haben um eine Wiederholug zu vermeiden wird er Ihnen eine positive Prognose für die Zukunft aussprechen.

Wir unterstützen und beraten Sie gerne auf die anstehende MPU. Wir erklären Ihnen zudem verständlich, was der Prüfer von Ihnen genau will und helfen ihnen Kompetent dies auch umzusetzen

Straftaten

Eine medizinisch psychologische Untersuchung darf auch auferlegt werden, wegen allgemeiner Straf- bzw Verkehrsdelikten.

Die Voreintragungen im Verkehrszentralregister sind hier entscheident zu berücksichtigen.

Dieses ist aus dem § 2 Abs. 4 Straßenverkehrsgesetz (StVG) zu lesen:

Geeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen ist, wer die notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllt und nicht erheblich oder nicht wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder gegen Strafgesetze verstoßen hat. 

Das bedeutet

Eignungszweifel können auch dann die MPU rechtfertigen wenn gegen Strafgesetze verstoßen wurde welche nicht im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr bzw. der Kraftfahreignung stehen oder wo Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotential vorliegen.